von Hans Möller Hinweise zum Immobilienerwerb in Thailand Erwerb von Grundbesitz in Thailand Alle Experten sind sich einig, daß es für Ausländer nicht gerade einfach ist, in Thailand ein eigenes Haus und dieses noch auf einem eigenen Grundstück zu besitzen. Ausländern ist es schlichtweg verboten, mehr als 49 Prozent einer Firma, eines Grundstücks etc zu halten. Wer dennoch in Thailand investieren will, ist entweder auf das Vertrauen zu einem thailändischen Partner oder auf Mieten angewiesen. Das Vertrauen auf den Partner ist in vielen Fällen für Firmen, welche mit Firmen kooperieren rechtlich abgesichert und vertretbar. Hier gibt es auch viel Sonderregelungen und Förderungen durch das Board of Investment. Anders sieht es da bei Privatleuten aus, die in Thailand ihr Feriendomizil oder ihren Wohnsitz haben möchten. Diese setzen meist mehr auf Mieten. Verbreitet sind Mietverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren inklusive Verlängerungsoption um weitere 30 Jahre. Es gibt in Thailand gerade in den beliebtesten Feriengebieten viele Firmen, welche - meist unter europäischer Leitung - regelrechte Lebensräume und -Träume erschlossen haben. Aufgrund der im Vergleich zu Europa und den USA niedrigen Kosten entstehen dort Projekte, in den Architekten ihre Träume verwirklichen und modernste Errungenschaften mit der traditionellen thailändischen Bauweise verbinden. Alles ist dann noch umweltverträglich durchgestylt. Kaum zu glauben - aber wahr ... Die Preise, um sich in diese Projekte einzukaufen, sind natürlich - in thailändischen Maßen gemessen - horrend. Im Vergleich zu Europa oder den Nahferiengebieten (Balearen etc) sind diese Projekte jedoch sehr günstig. Dieser Effekt hat sich mit dem Kursverfall des Baht seit Juli 1997 noch verstärkt. Und außerdem liegen sie ja in Thailand ... 'Welcome to Paradise' wirbt einer der Anbieter nicht grundlos. Landrecht in Thailand Bis vor nicht allzulanger Zeit galt in Thailand noch die Regel: wer auf dem Land wohnt oder es bebaut, dem gehört es auch. Alles Land, welches nicht genutzt wird, gehört nach dieser Regel der Regierung, dem Königreich. Dieses wird vertreten durch das Forestry Department. Seitdem nun die Immobilienspekulanten ihre Finger nach dem thailändischen Land und Boden ausstrecken, ist die thailändische Regierung bemüht, das gesamte Land zu parzellieren und katalogisieren. Es gibt verschiedene Titel (Grundbucheinträge), welche mit abgestufter Gewichtung den Landbesitz dokumentieren: Sor Kor Nüng Nor Sor Sam Kor Nor Sor Sam Chanod
Der Chanod ist der höchstwertige Titel, welcher volle Besitzrechte garantiert (und Ausländern nicht offen steht). Die anderen, niederwertigen Titel garantieren nicht unbedingt den Besitz des Grundstücks. Statt dessen könnte einfach jemand auf die Idee kommen, dort ein Haus zu bauen und zu wohnen und nach x Jahren die Eigentumsrechte zu verlangen. - Eigentlich eine schöne Idee, welche den spekulativen Erwerb von Boden und dessen Auswirkungen eindämmen kann. Praktische Hinweise Ausländer dürfen in Thailand ein Appartment in einem Hochhaus (Condomium) oder auch ein Haus (nicht jedoch das Grundstück) erwerben. Sie können jedoch kein Land besitzen oder Anteile von mehr als 49 Prozent an einer Firma erwerben, welche Land besitzt. Die Maßeinheiten für Land sind: 1 Wah entspricht 4 Quadratmetern 1 Ngan entspricht 100 Wah (400 Quadratmer) 1 Rai entspricht 4 Ngan (1600 Quadratmeter) 1 Acre (englische Maßeinheit) entspricht ca. 2.5 Rai 1 Hektar entspricht ca 6.25 Rai
In Angeboten wird meist der Preis pro Rai oder - bei sehr kleine Objekten - der Preis pro Wah angegeben. November 1997 Kommentare |