von Robert Stancke Rechtsanwaltsgesellschaft Stancke Homepage der Anwaltskanzlei In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird seit einiger Zeit ein 365 Tage gültiges Non-Immigrant-Visum erteilt, das zur mehrfachen Einreise berechtigt. Die Voraussetzungen sind identisch mit denen für das Non-Immigrant-Visum. Zusätzlich muß die lange Aufenthaltsdauer begründet werden. Allerdings darf der Inhaber eines solchen Visums sich zusammenhängend maximal drei Monate im Land aufhalten, muß also zwischenzeitlich aus- und wieder einreisen. Alternativ kann das Visum bei der Immigration in Schritten von 14 Tagen um bis zu drei Monate verlängert werden. Reist der Inhaber aus und kurz vor Ablauf des Visums wieder ein, kann er es auf diese Weise insgesamt auf bis zu 18 Monate verlängern und muß erst dann ein neues Visum beantragen. In Deutschland kostet das Visum 150,00 DM. Diese Möglichkeit ist insbesondere deshalb interessant, weil es zunehmend schwieriger wird, in den Nachbarstaaten Visa zu erhalten. Häufig gewähren Botschaften und Konsulate nur Visa für eine einfache Einreise. Teilweise vermerken sie sogar im Paß des Antragstellers, daß dieser vor Erteilung eines neuen Visums in sein Heimatland zurückkehren muß. Kommentare - Jahresvisum ( 12.08.2004 20:34:54 Antworten: 2) |